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In jeder dritten Bewerbung wird gelogen

Im besten Licht erscheinen – wollen wir das nicht alle? Dumm nur, wenn hier und da ein kleiner Fleck im sonst so schönen Lebenslauf auftaucht. Ein fehlender Abschluss oder eine zu lang geratene Auszeit. Könnte man hier nicht ein wenig kaschieren? … In jeder dritten Bewerbung wird gelogen. Achtung! Eine kleine Lüge an dieser Stelle kann noch Jahre später für Kopfzerbrechen sorgen. Angefangen beim unguten Gefühl, das Vertrauen des Arbeitgebers missbraucht zu haben (und eventuell damit auffliegen zu können) und endend bei einer fristlosen Kündigung, finanziellen und strafrechtlichen Konsequenzen. Auch wenn es Grauzonen gibt: Unser Rat ist ganz klar – bleiben Sie ehrlich. Wann Sie dabei eine Ausnahme machen können und wie Sie im schlimmsten Fall „die Kuh wieder vom Eis holen“, davon handelt dieser Artikel.

Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er. Martin Luther

In jeder dritten Bewerbung wird gelogen! Worauf beruhen diese Angaben?
Die Robert Half Personalberatung hat dazu rund 1200 HR-Verantwortliche befragt. Es handelt sich damit um Erfahrungswerte jener, die täglich mit Bewerbungen zu tun haben: Zwischen zwanzig und dreißig Prozent der Bewerbungen sind geschönt.

Ich habe geschummelt, aber ich glaube nicht, dass die Lüge ausschlaggebend dafür war, dass ich den Job bekommen habe.
Dann hat der Arbeitgeber noch immer die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis wegen eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses zu kündigen. Und ein Druckmittel gegen Sie, wenn es zum Abbau von Stellen kommen sollte.

In welchem Zusammenhang wird am meisten gelogen?
In der Regel werden Kenntnisse und Fähigkeiten aufgebauscht, in einigen Fällen sogar Zeugnisse gefälscht. Auch die in früheren Arbeitsverhältnissen übernommene Verantwortung oder erzielte Erfolge werden gerne übertrieben. Weitere Punkte, bei denen es mit der Wahrheit nicht so genau genommen wird, sind das frühere Gehalt, Managementfähigkeiten, Software- oder Sprachkenntnisse.

Wann ist Lügen erlaubt?

Personaler interessieren sich gelegentlich für Themen, die den potenziellen Arbeitgeber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nichts angehen. Dies sind unter anderem:

  • Fragen nach der Familienplanung
  • Erkrankungen, die keine Auswirkung auf die angestrebte Tätigkeit haben
  • Religionszugehörigkeit und Parteizugehörigkeit (so es sich nicht um eine kirchliche oder parteipolitische Arbeitsstelle handelt)
  • strafrechtliche Ermittlungen (falls sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens ohne Konsequenzen eingestellt worden sind).

Da der Gesetzgeber versteht, dass eine Reaktion in Sinne von „Ich möchte darauf nicht antworten“, Ihre Jobchancen mindern könnte, ist es Ihnen in diesen Fällen erlaubt, zu lügen.

Was tun, wenn es zu spät ist?

Sie möchten nicht in ständiger Angst leben, dass Ihre Schummelei an der neuen Arbeitsstelle auffliegt? Dann hilft nur eine Entschuldigung und unbedingte Offenheit und Ehrlichkeit. Die Nachteile:

  • Sie riskieren, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht wohlwollend entgegenkommt und Ihr Arbeitsverhältnis endet.
  • Das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber könnte dauerhaft beschädigt sein. Das muss nicht unbedingt in einer Kündigung enden, kann sich aber auf spätere Beförderungen, die Übertragung von Aufgaben und das Arbeitsklima auswirken.

Der Vorteil jedoch ist, dass Sie künftig mit ruhigem Gewissen schlafen können und nicht mehr befürchten müssen, dass der Schwindel zu einem Zeitpunkt ans Licht gerät, den Sie selbst nicht mehr bestimmen können.

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