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Anlagen zur Bewerbung: Was gehört rein und was nicht?

Es gibt zu dieser Fragestellung innerhalb des Personalwesens keine universell gültige Aussage, wohl aber in Teilaspekten weitestgehende Einigkeit. Doch welche Lösung wird aller Voraussicht nach am besten zum Unternehmen und der ausgeschriebenen Stelle passen? Wie sollte man seine Bewerbungsunterlagen organisieren, dass diese – einmalige – Chance der Selbstpräsentation beim Wunscharbeitgeber ein Erfolg wird? Ebenso wie der Aufbau und das Aussehen der Bewerbungsmappe zum Arbeitgeber und zum Charakter des Bewerbers passen sollte, so haben auch die Art, der Umfang und die Präsentation der Anlagen zur Bewerbung einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Vorstellung, die sich der Personalrecruiter vom Kandidaten macht.

Menschen, die viel von sich sprechen, machen – so ausgezeichnet sie übrigens sein mögen – den Eindruck der Unreife. (Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin (1830 – 1916))

Kurz gesagt ist also auch bei den Anlagen zur Bewerbung grundsätzlich weniger mehr. Es gilt stets die Maxime, dem Personaler nicht das Gefühl zu geben, man stehle ihm seine Zeit. Besser ist es daher, einige sehr aussagekräftige Unterlagen beizufügen, als zu versuchen, den gesamten Lebenslauf zu belegen.

Fragen und Antworten

Welche Unterlagen sind absolute Pflicht?
– Ein exzellentes Anschreiben und der professionell erstellte Lebenslauf gehören unbedingt in die Bewerbungsmappe, auch Arbeitszeugnisse, Ausbildungs- und Hochschulzeugnisse.

Muss ich bei den Zeugnissen etwas beachten?
– Unbedingt! Ausbildungs- und Hochschulzeugnisse, die im Ausland erworben wurden, müssen professionell übersetzt beigefügt werden. Doch auch hier gilt: Relevant ist der höchste Abschluss, beschränken Sie sich auf diesen. Bei Arbeitszeugnissen sieht das schon ein wenig anders aus.

Worauf kommt es bei den Arbeitszeugnissen an?
– Zunächst einmal: Vertuschen Sie nichts! Legen Sie lieber ein schlechteres Zeugnis bei, als gar keines.

Muss ich ein Anlagenverzeichnis erstellen?
– Hierzu gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, während einige Fachleute dazu raten, gemäß der für Geschäftsbriefe geltenden Norm DIN 5008 die beigefügten Anlagen im Anschluss an das Anschreiben aufzulisten, raten andere Experten im Hinblick auf die Verschlankung der Bewerbungsunterlagen davon ab. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass die Auflistung aufgrund der Übersichtlichkeit durchaus Sinn macht,

Ich habe einige Referenzen und Empfehlungsschreiben.
– Ja, legen Sie sie bei. Es ist kein Muss, doch der Personalchef wird es als sehr positiv empfinden, wenn er die Meinung eines Dritten in seine Entscheidung einfließen lassen kann. Allerdings sollte der Umfang auf etwa zwei Referenzen begrenzt werden.

Welche Unterlagen könnte ich optional noch beifügen?

Beachten Sie bitte stets den Grundsatz, dass es einen besseren Eindruck macht, wenn die Anlagen knapp und punktgenau ausgewählt wurden. Wenn sie die Bewerbungsunterlagen nicht zu umfangreich werden lassen, kommen beispielsweise folgende Unterlagen in Frage:

  • Fachartikel
  • Arbeitsproben
  • Fremdsprachenzertifikate
  • Fortbildungszertifikate (nicht mehr als drei)

Gibt es etwas, dass ich im Hinblick auf die Anlagen zur Bewerbung vermeiden sollte?

Abgesehen vom bereits Gesagten ist es wichtig, aktuell zu bleiben. Überflüssig und somit negativ sind beispielsweise:

  • Weiterbildungszertifikate, die nichts mit dem angestrebten Arbeitsplatz zu tun haben
  • der Nachweis des Führerscheins, wenn nicht ausdrücklich gefordert oder
  • Zeugnisse weit zurückliegender Ausbildungen, denen längst der Abschluss einer höherwertigen Ausbildung oder Hochschulausbildung folgte.

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